Unterhaltszahlungen
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03.03.2023, 16:38
Beitrag: #1
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Unterhaltszahlungen
Unterhaltszahlungen an die Kindesmutter (nicht für das Kind) wurden im Nachhinein an das Jugendamt gezahlt da Mandant noch nicht wusste, daß er Vater geworden ist. Die Zahlungen können nicht als Unterhaltsaufwendungen gelten gemacht werden, da sie nicht als "Unterhalt" gezahlt wurden, sondern im Nachhinein an das Jugendamt.
Ist es nicht egal, ob Direkt laufend Unterhalt, oder an das Jugendamt gezahlt wurde? |
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Nachrichten in diesem Thema |
Unterhaltszahlungen - Opa - 03.03.2023 16:38
Unterhaltszahlungen - showbee - 04.03.2023, 21:19
RE: Unterhaltszahlungen - Opa - 05.03.2023, 13:52
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