Antwort schreiben 
 
Themabewertung:
  • 0 Bewertungen - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
§6 Abs.1 Nr.1 S.2 EStG vs. InvStG
26.08.2022, 08:07
Beitrag: #1
§6 Abs.1 Nr.1 S.2 EStG vs. InvStG
Folgender Sachverhalt:

Firma erwirbt Anfang 2017 Anteile an einem amerikanischen Fonds. Auf den 31.12.2017 erstellt die deutsche Verwahrbank eine Bescheinigung über einen fiktiven Veräußerungsverlust im Sinne des InvStG von rund 13%. Die Firma nimmt daraufhin eine ergebniswirksame Teilwertabschreibung auf den 31.12.2017 vor.

Im Rahmen der Bp wird festgestellt, dass sich der Börsenwert der Anteile nicht verringert hat. Tatsächlich resultiert der fiktive Veräußerungsverlust aus der negativen Entwicklung des Dollarkurses. Es handelt sich also um einen reinen Währungsverlust, der nicht zu einer dauerhaften Wertminderung im Sinne §6 Abs.1 Nr.1 S.2 EStG führt, wohl aber zu einem fiktiven Veräußerungsverlust im Sinne des InvStG führt!

Rechtsfolge:
Analog zum fiktiven Veräußerungsgewinn wird der geminderte Bilanzansatz durch eine „Rücklage“ ausgeglichen. Außerdem muss die Firma bis zum 31.12.2022 eine Erklärung nach §56 Abs.5 InvStG abzugeben.

Stimmt ihr mir zu oder seht ihr das anders?

taxpert

Nehmt das Leben nicht so ernst. Man kommt sowieso nicht lebend raus!!!!

"Yeah, I'm the taxman
And you're working for no one but me"
(The Beatles, Taxman, Revolver)
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
Antwort schreiben 


Nachrichten in diesem Thema
§6 Abs.1 Nr.1 S.2 EStG vs. InvStG - taxpert - 26.08.2022 08:07

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste

Kontakt | Forum | Nach oben | Zum Inhalt | Archiv-Modus | RSS-Synchronisation