Grundstücksübertragung
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30.03.2021, 00:16
Beitrag: #3
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Grundstücksübertragung
Warum muss das Eigentum am Haus wechseln? Genügt es nicht, wenn A zur Tilgung die VuV Einkünfte bekommt?
Wenn das Eigentum wechselt, dann könnte man die Nießbrauchszeit doch auch so bestimmen, dass der Wert des Grstk unter Berücksichtigung des Nießbrauchs dem Wert der Restschuld entspricht. Dann fällt aber immernoch GrESt an. Man könnte auch das Grundstück entsprechend des erforderlichen Werts in eine Grundstücksgesellschaft einbringen, an der A nur in der Höhe beteiligt wird, die der Restschuld entspricht. Wäre dann unter Berücksichtigung von § 5 GrESt ggf weniger teuer. |
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Nachrichten in diesem Thema |
Grundstücksübertragung - tolledeu - 26.03.2021, 16:34
RE: Grundstücksübertragung - phönix - 29.03.2021, 22:54
Grundstücksübertragung - showbee - 30.03.2021 00:16
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