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Einzelveranlagung/getrennte Veranlagung
02.06.2007, 12:52
Beitrag: #10
RE: Einzelveranlagung/getrennte Veranlagung
Hans-Christian schrieb:Wenn nun jemand diese Unterschiede nicht nutzen kann, da eine gemeinsame Abstimmung darüber eben nicht möglich ist, bleibt es eben bei einer quasi Einzelveranlagung. Ich glaube ein FA würde dies akzeptieren trotz anderslautender Gesetze.
Und in der Praxis mußte ich dies mehr als einmal so praktizieren.
Verstehe ich nicht ganz. Bei getrennter Veranlagung ohne abweichende Bestimmung bleibt es bei der gesetzlichen Vorgabe. Bei einer Einzel- oder auch besonderen Veranlagung gibt es keine Wechselwirkungen zwischen beiden Erkärungen.

Ich bleibe dabei: Einzelveranlagung kann nicht gewählt werden.

Unbeschadet bleibt, dass bei getrennter Veranlagung im Bereich agB und § 35a EStG häufig Fehler seitens des FA gemacht werden.

Ich wiederhole nochmal meine (eher akademische Frage): Gibt es materielle Unterschiede zwischen Einzelveranlagung und Besonderer Veranlagung im Jahr der Eheschließung?
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RE: Einzelveranlagung/getrennte Veranlagung - meyer - 02.06.2007 12:52

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