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§17 EStG und Verjährung
01.09.2020, 22:02
Beitrag: #3
§17 EStG und Verjährung
Also ich würde sagen, dass in dem Zeitpunkt, in dem die Forderung verjährt ist UND zugleich die Vertragsparteien zerstritten sind, der Gläubiger von einer Wertlosigkeit der Forderung ausgehen konnte. Zu diesem Zeitpunkt würde man eigentlich einem Antrag auf 175er Änderung des Alt-Bescheids nicht ablehnen können.

Erst wenn danach andere Sachverhalte dazu treten, würde man wohl überlegen müssen, ob rückwirkend wieder was passiert oder nicht.
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§17 EStG und Verjährung - taxpert - 01.09.2020, 13:14
RE: §17 EStG und Verjährung - Petz - 01.09.2020, 16:43
§17 EStG und Verjährung - showbee - 01.09.2020 22:02
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§17 EStG und Verjährung - showbee - 03.09.2020, 22:31
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