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§17 EStG und Verjährung
01.09.2020, 16:43
Beitrag: #2
RE: §17 EStG und Verjährung
Wenn feststeht, dass der Verkäufer die Zahlung des Kaufpreises eingefordert hat und dieses trotz mehrerer Versuche vergeblich war liegt meines Erachtens eindeutig ein rückwirkendes Ereignis vor, so dass der alte Einkommensteuerbescheid geändert werden kann.

Sollte das Geld dann wider Erwarten doch noch irgendwann fließen liegt wiederum ein rückwirkendes Ereignis vor, der EStB 2015 wäre dann wieder zu ändern.

So haben wir das jedenfalls gehandhabt.
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§17 EStG und Verjährung - taxpert - 01.09.2020, 13:14
RE: §17 EStG und Verjährung - Petz - 01.09.2020 16:43
§17 EStG und Verjährung - showbee - 01.09.2020, 22:02
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