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§17 EStG und Verjährung
01.09.2020, 13:14
Beitrag: #1
§17 EStG und Verjährung
Mal wieder ein Fall aus der Praxis, bei dem die Mandanten alles mögliche machen und der (weit entfernte) StB entweder "schwach" ist oder einfach keine rechte Lust auf das Mandat hat.

Es werden 2015 GmbH-Anteile zu einem Kaufpreis von 20.000 € über dem Nominalwert (= Anschaffungskosten) verkauft. Tatsächlich gezahlt wird jedoch nur der Nominalwert. StB erklärt daraufhin keine Einkünfte im Sinne §17 EStG.

Im Rahmen der Bp wird einvernehmlich festgestellt, dass ein Gewinn von 20.000 € zu versteuern ist. ABER ...

Der restliche Kaufpreis wurde bis heute weder gezahlt, noch eingefordert, aber auch nicht gestundet! Der Anspruch auf den Restkaufpreis ist grundsätzlich verjährt. Käufer unf Verkäufer sind beide weiterhin zu je 50% an der GmbH beteiligt, jedoch mittlerweile ziemlich zerstritten.

Was passiert jetzt in der Zukunft, wenn ...
1. ...der Verkäufer weiterhin still hält?

Meines Erachtens nach bleibt es dann weiterhin bei der Versteuerung des Gewinns.

2. ... der Verkäufer die Restzahlung einfordert und der Käufer die Einrede der Verjährung geltend macht?

Meines Erachtens nach liegt hier keine Kaufpreisminderung durch Uneinbringlichkeit im Sinne des Urteils des Großen Senates vom 19.07.1993, AZ.: GrS 2/92, vor, denn hier handelte es sich um durch Konkurs ausgefallene Kaufpreisraten. Auch hier bliebe es bei einer Versteuerung des Gewinns. Daher kommt man hier nicht wie der BFH zu einem rückwirkendem Ereignis im Sinne §175 AO.

3. ... der Verkäufer rechtswirksam auf die Restzahlung verzichtet.

Das wäre meiner Meinung nach dann eine Novation und es würde ebenfalls nicht zu einer Änderung des Gewinns 2015 kommen.

4. ... Verkäufer und Käufer einen "neuen" notariellen Kaufvertrag aufsetzen lassen.

Hier hätten wir dann tatsächlich eine ex tunc Lösung, die den Gewinn 2015 noch kippen könnte.

Liege ich grundsätzlich richtig oder habe ich irgendwo einen Denkfehler?

taxpert

Nehmt das Leben nicht so ernst. Man kommt sowieso nicht lebend raus!!!!

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§17 EStG und Verjährung - taxpert - 01.09.2020 13:14
RE: §17 EStG und Verjährung - Petz - 01.09.2020, 16:43
§17 EStG und Verjährung - showbee - 01.09.2020, 22:02
RE: §17 EStG und Verjährung - Petz - 02.09.2020, 08:50
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RE: §17 EStG und Verjährung - Petz - 03.09.2020, 11:31
RE: §17 EStG und Verjährung - Petz - 03.09.2020, 13:52
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