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Rechnungskorrektur aufgrund Gegenstandswertänderung
06.06.2020, 20:24 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 06.06.2020 20:28 von Oliver Thomas.)
Beitrag: #6
Rechnungskorrektur aufgrund Gegenstandswertänderung
Super Wink Ich bin froh dass die Mandantschaft unserem Rat folgt und eine verbindliche Auskunft einholt. Die Rechtsanwälte stehen natürlich auf dem Standpunkt dass die Leistung erst mit Beendigung des Mandats erbracht ist.

Der Vorteil der Situation liegt darin, dass ihnen egal ist ob es nun 19% oder 16% sind. Es soll nur richtig sein. Sie wollen jetzt keine 16 angeben und dann in ein paar Jahren vor dem Finanzgericht eine Entscheidung zu 19% haben um dann das Geld evtl. nicht mehr von den Rechtsschutzversicherungen einfordern zu können. Andererseits kann es halt sein, dass die RSV die Rechnungen, die im August oder September kommen dann abweist wenn 19% ausgewiesen werden.

27(1) UStG weist den Weg. Nur eine klare Aussage ob ich bei den einzelnen Instanzen eine abgeschlossene Leistung habe oder ob die Leistung erst mit Beendigung des Mandats erbracht ist, habe ich bisher nirgends gefunden. Bzw. es ist halt Auslegungssache. Nur das will hier keiner Wink

Viele Grüße!!!


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Rechnungskorrektur aufgrund Gegenstandswertänderung - Oliver Thomas - 06.06.2020 20:24

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