Idealverein verkauft Grundstück - Steuerfolgen
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10.04.2019, 16:36
Beitrag: #2
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Idealverein verkauft Grundstück - Steuerfolgen
Das dürfte alles nicht gemeinnützigkeitsschädlich sein. Mittelverwendung stellt mE nur auf den Wert der Mittel und nicht auf den konkreten Gegenstand ab. Oftmals muss auch ererbtes Grundvermögen veräußert werden, denn eine (nach Erbe/Schenkung) erfolgende Vermietung/Verpachtung führt nur zur Verwendung der Überschüsse aus dem Gegenstand, nicht aber zur Verwendung des Wertes. Zu beachten ist die Frist des § 55 Abs. 1 Nr. 5 AO (vgl Unger in Gosch, § 55 AO Rn 44; Seer in Tipke/Kruse, § 55 AO Rn 16).
Ich weiß gerade nicht, wie es mit Grundstückshandel aussieht, wenn man die 3-Objekt-Grenze reißt. Grundsätzlich sagt man ja, dass geerbte/geschenkte Grstk dazu führen, dass der Anschaffungszeitpunkt des Erblassers/Schenkers fortgilt, man also idR aus der 5/10-Jahresfrist raus ist. Gilt das auch für deinen Fall B, in dem jedes Jahr viele Grstk zu- und abfließen? Ich hätte da meine Zweifel, würde aber nicht ohne nähere Prüfung/Absicherung von Steuerneutralität ausgehen. |
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Nachrichten in diesem Thema |
Idealverein verkauft Grundstück - Steuerfolgen - micha79 - 07.04.2019, 21:09
Idealverein verkauft Grundstück - Steuerfolgen - showbee - 10.04.2019 16:36
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