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verrechenbare Verluste vermögensverwaltende KG
29.03.2019, 20:58
Beitrag: #2
verrechenbare Verluste vermögensverwaltende KG
Also mE sollte der Ertrag zum Verlust bewegt werden. Wenn also andere Grstk im PV vorhanden sind, könnte man diese in die KG bringen. Das dürfte bei VuV ertrag- und grunderwerbsteuerneutral funktionieren (§ 5 Abs 2 GrESt); man muss dann aber 5 Jahre halten.

Zu prüfen wäre auch, ob in der KG ggf ein 23er Gewinn erzielt werden kann, bspw durch verdeckte Einlage des Grstk in eine GmbH; der 23er Gewinn und die 21er Verluste dürften nämlich für Zwecke des 15a zu saldieren sein (BFH IX R 52/13).
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Oliver Thomas (30-03-2019), phönix (30-03-2019)
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verrechenbare Verluste vermögensverwaltende KG - showbee - 29.03.2019 20:58

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