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Zuschuss bAV
25.03.2019, 09:34
Beitrag: #2
Zuschuss bAV
Meinst du den Zuschuss nach

§ 1a Abs. 1a?

„Der Arbeitgeber muss 15 Prozent des umgewandelten Entgelts zusätzlich als Arbeitgeberzuschuss an den Pensionsfonds, die Pensionskasse oder die Direktversicherung weiterleiten, soweit er durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einspart.“

Dann ist § 26a Betriebsrentengesetz ggf das was du suchst?

§ 26a
„§ 1a Absatz 1a gilt für individual- und kollektivrechtliche Entgeltumwandlungsvereinbarungen, die vor dem 1. Januar 2019 geschlossen worden sind, erst ab dem 1. Januar 2022.“
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Zuschuss bAV - Eisvogel - 21.03.2019, 10:42
Zuschuss bAV - showbee - 25.03.2019 09:34
RE: Zuschuss bAV - Eisvogel - 26.03.2019, 17:02
Zuschuss bAV - showbee - 26.03.2019, 18:23

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