GiG versus Option bei Grundstücken - Weiterveräußerung
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19.03.2019, 23:21
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20.03.2019 01:33 von phönix.)
Beitrag: #2
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RE: GiG versus Option bei Grundstücken - Weiterveräußerung
(19.03.2019 22:03)micha79 schrieb: A verkauft im Jahr 1 sein Hausgrundstück an die B-GmbH. Hausgrundstück hat: eine Wohnung (vermietet ohne Umsatzsteueroption) und ein leerstehendes Lokal (war wohl mal gewerblich vermietet, kann aber auch als Wohnung genutzt werden). Die letzte umsatzsteuerpflichtige Vermietung war vor 3 Jahren vor dem Verkauf A an B-GmbH. Als Finanzamt würde ich an dieser Stelle den umsatzsteuerbefreiten Umsatz von A an B annehmen. Zitat:B-GmbH teilt jetzt Haus auf in Wohnungs- und Teileigentum. Einmal Wohnung Einheit Nr. 2 und einmal Lokal als Wohnungs- und Teileigentum. B ist zwar Unternehmer, erbringt jedoch bezogen auf die Gewerbeeinheit ausschließlich umsatzsteuerbefreite Umsätze nach § 4 Nr. 9. C kann nicht an die Stelle des B-Unternehmens treten, da er nicht das Unternehmen des B fortführt. Damit keine Anwendung des § 1 (1a). Zitat:B-GmbH will jetzt dieselbe USt-Klausel haben wie bei seinem Ankauf. C-GbR hat Bedenken. Logisch Zitat:Kann man denn wirklich noch sagen, dass A ein Unternehmer war, wenn die umsatzsteuerpflichtige Einheit drei Jahre leer stand? siehe oben - A hat bezogen auf die Gewerbeeinheit zwar ein Vermietungsunternehmen, aber Fortführung durch B m.E. sehr zweifelhaft, da ausschließlich Grundstückumsätze. Es stellt sich auch die Frage, ob die Gewerbeeinheit allein ein Teilunternehmen ist - denn mit einiger Sicherheit wird die Gewerbeeinheit zusammen mit den anderen Wohnungseinheiten bewirtschaftet und die bisherige Vermietung betrieben. Meines Erachtens keine Aufspaltung des einheitlichen Unternehmens in Teilunternehmen möglich Zitat:Ist es für C-GbR risikolos, die Schema F-Klausel zur Umsatzsteuer zu wählen? Was, wenn C-GbR sich entscheidet, zur Wohnnutzung überzugehen und an privat zu vermieten? C-GbR sagt: „Ich weiß noch nicht, wie ich vermiete, möchte mir aber die Optionen offen halten.“ C-GbR weist schnippisch darauf hin, A wäre ja mal besser nicht so gierig gewesen beim Vorsteuerabzug. Selbstverständlich würde ein gut beratener C hier Vorsorge treffen schönen Tag noch phönix |
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GiG versus Option bei Grundstücken - Weiterveräußerung - micha79 - 19.03.2019, 22:03
RE: GiG versus Option bei Grundstücken - Weiterveräußerung - phönix - 19.03.2019 23:21
RE: GiG versus Option bei Grundstücken - Weiterveräußerung - micha79 - 20.03.2019, 15:01
RE: GiG versus Option bei Grundstücken - Weiterveräußerung - phönix - 21.03.2019, 00:22
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