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Einbringung privater Grundbesitz gewerblich geprägte GmbH & Co. KG - Systematik?
28.02.2019, 16:01
Beitrag: #2
RE: Einbringung privater Grundbesitz gewerblich geprägte GmbH & Co. KG - Systematik?
Hallo Micha!

BFH IV R 15/14 ist bekannt? Auch bei 100% Kommanditanteil wurde eine Gewährung von Gesellschaftsrechten nur angenommen, wenn Kapitalkonto I bebucht wird. Kapitalkonto II genügte dem BFH nicht, also wird dem BFH auch keine gesamthänderisch gebundene RL genügen.

Wenn man sich unsicher ist, weil bisher bereits die Anteile an der KG 0% (Komplementärin) und 100% (Kommanditist) waren und sich durch Erhöhung des KapKto I nichts verändert (es bleibt bei 100%), könnte man zunächst auch einfach der Komplementärin in einem ersten Schritt einen Anteil gewähren (bspw. 1%); dann hätte der Kommanditist nur 99%. Wenn man dann die Einbringung vornimmt rutscht der Kommanditist eben auf 99,999% hoch (oder was auch immer). Dann wird ihm auch rechnerisch "ein Mehr" gewährt.

Praktisch: Ob die Immobilie nun als gemeiner Wert oder Teilwert o.ä. bewertet wird ist völlig belanglos, denn in der Praxis schaut man sich an, ob der Zugangswert bei der KG halbwegs nachvollziehbar ist. Die Unterscheidung wird erst dann relevant, wenn man ganze Betriebe überträgt und man dann überlegen muss, ob auch Geschäftswerte etc in die Bewertung einfließen. Bei einer schnöden Immobilie ist alles "Verkehrswert".

Mit einem Gutachten liegt man immer auf der sicheren Seite; meistens läuft das über Vergleichswerte, die man aus den üblichen Inseratenportalen ableitet, soweit man eine vergleichbare Immobilie hat (bspw. Mehrfamilienhaus). Bei kleineren Einheiten könnte man auch von einem Makler ein Angebot einholen oder wenigstens ein Inserat mal bei immoscout machen und dann den Schnitt aus 2-5 Angeboten nehmen. Nur bei individuell zugeschnittenen Einheiten (Wirtschaftsgebäude o.ä.) sollte man ein Gutachten vorlegen. Im Zweifel nimmt man sogar mehrere dieser Wege, bildet ein arithmetisches Mittel und zieht noch 10% ab. Die Aufteilung auf Grund- und Boden und Gebäude sollte mindestens den Bodenrichtwert abbilden, weil auf den das FA zugreifen kann.

VG
showbee
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RE: Einbringung privater Grundbesitz gewerblich geprägte GmbH & Co. KG - Systematik? - showbee - 28.02.2019 16:01

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