Ermittlung des Gewinns aus privaten Veräußerungsgeschäften
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13.02.2019, 23:18
Beitrag: #2
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Ermittlung des Gewinns aus privaten Veräußerungsgeschäften
Moment!? Der Veräußerungspreis erhöht sich bei der Übernahme von Schulden durch den Erwerber, soweit der Veräußerer hierdurch von einer Verbindlichkeit befreit wird. Aber bei einer KG? Da haftet doch der Veräußerer nicht, wenn er Kommanditist ist und seine Einlage erbracht hat. Der Erwerber übernimmt ja auch nichts, wenn die Übertragung des Anteils aufschiebend bedingt auf den Zeitpunkt als Kommanditist im Handelsregister erfolgt. Der neue übernimmt also nur, was den Gesellschafter betrifft, nicht aber die Gesamthand.
D.h. die Rückstellung in der Gesamthand tangiert doch weder Verkäufer noch Käufer. Bei der VuV KG hat man zudem auch kein BV, also auch keine steuerliche Rückstellung. Oder übersehe ich was? Und das zurückgetretene Darlehen muss doch dann auch irrelevant sein, denn erheblich ist doch nur, was damit gemacht worden ist (vermutlich Aufwand oder nachträgliche AHK finanziert). Der Erwerber übernimmt die (wertlose?) Forderung nicht vom Veräußerer, oder? |
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Ermittlung des Gewinns aus privaten Veräußerungsgeschäften - phönix - 13.02.2019, 11:43
Ermittlung des Gewinns aus privaten Veräußerungsgeschäften - showbee - 13.02.2019 23:18
RE: Ermittlung des Gewinns aus privaten Veräußerungsgeschäften - phönix - 14.02.2019, 00:38
Ermittlung des Gewinns aus privaten Veräußerungsgeschäften - showbee - 12.03.2019, 21:47
RE: Ermittlung des Gewinns aus privaten Veräußerungsgeschäften - phönix - 12.03.2019, 23:23
Ermittlung des Gewinns aus privaten Veräußerungsgeschäften - showbee - 13.03.2019, 22:04
RE: Ermittlung des Gewinns aus privaten Veräußerungsgeschäften - phönix - 13.03.2019, 23:45
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