neues Baukindergeld
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24.10.2018, 12:04
Beitrag: #4
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RE: neues Baukindergeld
Gibt es auch nicht.
Die KfW-Zuschüsse werden aufgrund privatrechtlicher Vereinbarungen geleistet. Da gibt es irgendwo eine AGB KfW (muss man nur googlen). Der Haushaltstitel (Das Geld steht im Einzelplan 0604, Titel 893 07; ich meine ein Teil des Haushalts kommt aber auch aus den Ländern) genügt für die Gewährung, denn die Details des Zuschusses werden durch die Merkblätter konkretisiert. Es ist aber unter Juristen nicht ganz klar, ob Zuschüsse nach Titel 893 (Zuwendungen iSv. § 23 BHO) nicht eigentlich einen Zuwendungsbescheid bzw. einen öffentlich-rechtlichen Vertrag bedürfen. Dann würde auch eine Förderrichtlinie des zuständigen Ministeriums (Bauen macht jetzt Innenministerium) erforderlich sein und nicht nur ein "Merkblatt" der KfW. |
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![]() (08-12-2018), phönix (24-10-2018), tosch (24-10-2018) |
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neues Baukindergeld - tosch - 23.10.2018, 11:48
RE: neues Baukindergeld - phönix - 23.10.2018, 17:08
RE: neues Baukindergeld - phönix - 23.10.2018, 22:46
RE: neues Baukindergeld - showbee - 24.10.2018 12:04
RE: neues Baukindergeld - phönix - 24.10.2018, 13:35
RE: neues Baukindergeld - tosch - 24.10.2018, 18:25
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