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Einzelveranlagung/getrennte Veranlagung
02.06.2007, 00:56 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02.06.2007 00:57 von meyer.)
Beitrag: #8
RE: Einzelveranlagung/getrennte Veranlagung
Ich bin auch der Meinung, dass eine Einzelveranlagung nicht möglich ist. Die Aufzählung im Gesetz ist wohl als abschließend zu verstehen.

Nicht umsonst gibt es in Abgrenzung zur getrennten Veranlagung ja noch die besondere Veranlagung im Jahr der Eheschließung.

Wobei mir auf Anhieb aber auch nicht mehr viele Unterschiede zwischen der besonderen Veranlagung und der getrennten Veranlagung einfallen. Früher war der wesentliche Unterschied meist der Haushaltsfreibetrag, was ja kein Thema mehr ist. Jetzt dürfte der Hauptanwendungsfall das Witwensplitting im Jahr der Wiederheirat sein (§26c Abs. 2 EStG). Ist ja auch kein ganz häufiger Fall.

Dann würde mir noch einfallen, dass bei getrennter Veranlagung die zumutbare Belastung sich nach dem GdE beider Eheleute bemisst, bei besonderer Veranlagung nicht. Außerdem können bei getrennter Veranlagung die agB, die Sonderausgaben für Kinderbetreuung und die Steuerermäßigung nach § 35a EStG auf Antrag nach Belieben aufgeteilt werden.

Mir fällt auf die Schnelle allerdings kein materieller Unterscheid zwischen getrennter und besonderer Veranlagung ein. Kann da jemand mit dienen?
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RE: Einzelveranlagung/getrennte Veranlagung - meyer - 02.06.2007 00:56

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