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Verlust - nachträgliche Bestimmung von Kapitalkonten - 15a EStG
10.08.2018, 11:41
Beitrag: #5
RE: Verlust - nachträgliche Bestimmung von Kapitalkonten - 15a EStG
Ja, einfach für 2016 das richtige Kapitalkonto erklären und ggf. in einer Anlage die Entwicklung seit 1.1.2015 für jeden Kommanditisten erläutern. Es gilt: Ist etwas nachvollziehbar und sauber erklärt, kann man es abhaken und Bescheide erklärungsgemäß verfügen.
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RE: Verlust - nachträgliche Bestimmung von Kapitalkonten - 15a EStG - showbee - 10.08.2018 11:41

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