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Umsatzsteuer bei Leistungen im EU-Ausland
21.07.2018, 14:56
Beitrag: #2
RE: Umsatzsteuer bei Leistungen im EU-Ausland
Oha .. das ist jetzt nicht so ganz einfach weil der Sachverhalt etwas dürftig ist :-)

Du musst § 3a UStG durchprüfen.

Grundsatz:

Eine sonstige Leistung, die an einen Unternehmer für dessen Unternehmen ausgeführt wird, wird vorbehaltlich der Absätze 3 bis 8 und der §§ 3b, 3e und 3f an dem Ort ausgeführt, von dem aus der Empfänger sein Unternehmen betreibt.

also Grundsätzlich deutsche Steuer!

Aber:
§ 3a abs. 3 Nr. 1 Buchst. a) UStG könnte bezüglich der weitervermietung einschlägig sein:

Abweichend von den Absätzen 1 und 2 gilt:

1.Eine sonstige Leistung im Zusammenhang mit einem Grundstück wird dort ausgeführt, wo das Grundstück liegt. Als sonstige Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück sind insbesondere anzusehen:

a)sonstige Leistungen der in § 4 Nr. 12 bezeichneten Art.

Die Frage ist jetzt was genau macht dein Mandant.

Eventuell hat dein mandant gar keine Vermietung verkauft, sondern eine ganz andere Einheitliche Leistung nämlich das Event "verkauft" (inklusive unterkunft)

Dann befindest du dich evtl im § 3a Abs. 3 Nr. 3 UstG.

oder hat dein Mandant die Unterkunft evtl sogar nur vermittelt ?

"Der Bankraub ist eine Initative von Dilettanten.
Wahre Profis gründen eine Bank."

- Bertold Brecht -
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Umsatzsteuer bei Leistungen im EU-Ausland - al*pe - 19.07.2018, 15:58
RE: Umsatzsteuer bei Leistungen im EU-Ausland - Jive - 21.07.2018 14:56

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