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Keine Verzinsung von Steuererstattungen?
20.07.2018, 10:02 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20.07.2018 10:05 von showbee.)
Beitrag: #7
RE: Keine Verzinsung von Steuererstattungen?
(19.07.2018 23:33)phönix schrieb:  ja, Aufteilungsbescheid zu beantragen, war auch mein erster Gedanke. Aber hätte damit die Finanzverwaltung trotzdem ausgezahlt? Da fehlt mir doch erheblich Wissen um übliche Abläufe in der Verwaltung.
Ich denke auch, dass es zu einer Auszahlung gekommen wäre. Nach der Aufteilung des Erstattungsanspruchs hätte es nur noch einen Anspruch eines bekannten Steuerpflichtigen ggü der FinVerw gegeben. Warum hätte sie diesem die Auszahlung verweigern sollen? Im Zweifel hätte man dann nach § 218 AO vorgehen müssen und ggf Leistungsklage erhoben.

Zivilrechtlich hätte man ggf noch eine Nachlassverwaltung einrichten können, dann wäre in dieses "Sondervermögen" ausgezahlt worden, wenn es Ansprüche für unbekannte Erben gegeben hätte. Dann hätte sich die FinVerw der Problematik entledigt und der Nachlassverwalter wäre in der Pflicht der "ordentlichen Verteilung" gewesen. Die Nachlassverwaltung durch Profis wäre aber im Zweifel teurer gewesen, als die prospektierten Zinserträge.
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phönix (20-07-2018)
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RE: Keine Verzinsung von Steuererstattungen? - showbee - 20.07.2018 10:02

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