Bilanzberichtigung und Festsetzungsverjährung
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04.07.2018, 08:08
Beitrag: #2
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RE: Bilanzberichtigung und Festsetzungsverjährung
Wie soll sich denn durch die Bilanzberichtigung eine Auswirkung auf den Gewinn ergeben? Der Verlust 2013 ist doch wohl wie folgt "gebucht" worden:
100 Bank an 100 Darlehen 100 Aufwand an 100 Bank Dann ist im Wege der Bilanzberichtigung nur eine Anpassung der Passivseite möglich, denn in der Bilanz auf den 31.12.2014 muss nun das Kapital um 100 geringer sein (Verlust 2013) und zugleich muss eine Darlehensverbindlichkeit rein (100). Also wäre Buchungssatz für die Berichtigung in 2014: 100 Verlustvortrag an 100 Darlehen Eine Auswirkung kann jetzt erst ab 2014 eintreten, bspw. wenn der Darlehensgeber verzichtet (Ertrag aus Wegfall Darlehen). Deshalb ist es die Berichtigung auch zwingend durchzuführen. Man könnte jetzt überlegen, ob die Berichtigung am 1.1.14 oder 31.12.14 zu buchen ist, ich würde zum 1.1.14 tendieren. |
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![]() phönix (04-07-2018) |
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Nachrichten in diesem Thema |
Bilanzberichtigung und Festsetzungsverjährung - phönix - 02.07.2018, 13:58
RE: Bilanzberichtigung und Festsetzungsverjährung - showbee - 04.07.2018 08:08
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