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Anschaffungsnaher Aufwand
02.02.2018, 02:10
Beitrag: #8
Anschaffungsnaher Aufwand
PS ich denke man muss den Sinn und Zweck von Nr. 1a betrachten: Missbrauchsvermeidung. Man soll keine Bruchbuden erwerben und danach Erhaltungsmaßnahmen im eigenen Namen durchführen, wenn man eigentlich ein fertig saniertes Gebäude kaufen wollte. Im Sachverhalt gibt es aber keinen solchen Erwerb eines abbruchreifen Gebäuderestes, hier liegt nur eine Aufgabe der Steuerverstrickung beim gleichen Stpfl vor. Das lässt dieses Gutachten (Link) mE völlig außen vor. Die rein technische (wortlautgetriebene Auslegung) Überlegung bringt mE nichts.
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phönix (02-02-2018)
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Anschaffungsnaher Aufwand - phönix - 31.01.2018, 12:48
RE: Anschaffungsnaher Aufwand - Petz - 31.01.2018, 18:03
Anschaffungsnaher Aufwand - showbee - 02.02.2018, 01:21
Anschaffungsnaher Aufwand - showbee - 02.02.2018 02:10

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