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Anschaffungsnaher Aufwand
31.01.2018, 17:58
Beitrag: #2
RE: Anschaffungsnaher Aufwand
Man müsste überlegen, ob in § 23 ein gesonderter Anschaffungsbegriff statuiert wird, der nur für die Berechnung der Frist der Norm relevant sein soll. Dafür spricht erstmal, dass dieser Begriff selbst in § 23 geregelt ist und nicht - wo es systematisch stimmiger wäre - bspw. in § 6 oder § 16.
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Anschaffungsnaher Aufwand - phönix - 31.01.2018, 12:48
RE: Anschaffungsnaher Aufwand - showbee - 31.01.2018 17:58
RE: Anschaffungsnaher Aufwand - Petz - 31.01.2018, 18:03
Anschaffungsnaher Aufwand - showbee - 02.02.2018, 01:21
Anschaffungsnaher Aufwand - showbee - 02.02.2018, 02:10

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