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außergewöhnliche Belastungen
11.10.2017, 13:46
Beitrag: #11
RE: außergewöhnliche Belastungen
(11.10.2017 10:01)showbee schrieb:  Die BRE der PKV ist immer an ein Beitragsjahr geknüpft. Die BRE kann m.E. nicht daran geknüpft werden, dass der Stpfl. auch in späteren Jahren keine Rng einreicht.

Nach Einreichung von Rechnungen fängt der Versicherte doch wieder bei Null an. Ich habe jetzt auch 4 Jahre meine Rechnungen selbst bezahlt, weil die Rückerstattung pro Jahr um einen halben Monatsbeitrag steigt und bei 3 aufhört. Da ich zum Glück immer nur Rechnungen von weniger als 600 € im Jahr habe, ist alles i.O. Wenn ich aber heute Rechnungen einreichen würde, dann würde ich im nächsten Jahr keine BRE mehr bekommen und wieder bei Null Monaten anfangen.

Das FG BB Urteil geht m.E. ins Leere. Hier ging es um den übersteigenden Anteil, nicht darum ob ich die Kosten auch ansetzen kann wenn ich sie a) meiner Versicherung nicht einreiche und/oder b) ich gar keine Versicherung habe die Implantate mit einschließt.

Ich warte einfach was der BFH dazu sagt und werde die notwendigen Fälle offen halten. Danke Euch...

„Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“

Baron Rothschild
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RE: außergewöhnliche Belastungen - tolledeu - 11.10.2017 13:46

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