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außergewöhnliche Belastungen
10.10.2017, 21:08
Beitrag: #7
außergewöhnliche Belastungen
Also der Fall vom FG hat ein paar Besonderheiten: Der Kl hatte selbst getragene Arztkosten iHv 4.248€ um eine BRE iHv 1.808€ zu erlangen. Das FG schreibt deshalb
Zitat:Im Streitfall kommt hinzu, dass die vom Kl. zum Zwecke der Erlangung der Rückerstattung aufgewandten Beträge ein Mehrfaches des letztlich damit „erkauften“ Rückerstattungsbetrags ausmachen; der Verzicht auf eine Geltendmachung der Kosten beim Versicherer war damit nicht einmal wirtschaftlich nachvollziehbar.
Vermutlich hat der Stpfl irgendwelche Fristen bei der PKV zur Einreichung der Belege versäumt? Alles andere würde doch keinen Sinn machen, oder?

Ansonsten ist es doch eine Binsenweisheit: Wenn ich auf üblichen Versicherungsschutz verzichte, gibt's kein agB Abzug; bspw bei Sturmschäden am Haus, wenn ich auf Gebäudesachversicherung freiwillig verzichtet habe. Wo soll der qualitative Unterschied zur Entscheidung sein, etwas bei meiner Versicherung nicht geltend zu machen? Und wenn ich fahrlässig vergesse Rng bei der PKV einzureichen, dann ist das eben auch nicht zwangsläufig.
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[-] Die folgenden 1 Benutzer sagten Danke zu showbee für diesen Beitrag:
tolledeu (11-10-2017)
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außergewöhnliche Belastungen - showbee - 10.10.2017 21:08

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