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außergewöhnliche Belastungen
10.10.2017, 16:44
Beitrag: #6
RE: außergewöhnliche Belastungen
(10.10.2017 15:25)tolledeu schrieb:  Das würde ich so einsehen, wenn es praktisch so wäre. Ist es doch aber nicht, 1.000,- Arztkosten sind agw., 800,- Beitragserstattung aber Minderung der SA. Also Äpfel und Birnen, die Du vergleichst.
Du ignorierst, dass beim vorgesehenen Ablauf - der Stpfl. lässt die Kosten von der dafür zuständigen KV bezahlen - gar keine a.g. Belastungen vorliegen.
Wenn der Stpfl. sich die Kosten erstatten läßt, hat er
1. € 1.000 mehr in der Tasche (abzgl. Beitragserstattung bleiben € 200)
2. plus den steuerlichen Vorteil aus höheren KV-Beiträgen aufgrund keiner Beitragserstattung


(10.10.2017 15:25)tolledeu schrieb:  Einigermaßen sachgerecht würde ich es noch empfinden, wenn zumindest der Selbstbehalt als agw. anerkannt würde, denn den muss ich in beiden Fällen bezahlen.
Wird er doch:
https://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin...n&nr=33850

soweit er die zumutbare Belastung übersteigt.

(10.10.2017 15:25)tolledeu schrieb:  In vielen Verträgen werden bestimmte Leistungen ausgeschlossen, weil nicht bezahlbar. Wenn also ein Mandant seine Implantate mit 12.000,- € selber bezahlt weil nicht versichert, wird er diese auch nicht seiner Versicherung einreichen. Leider kann er sie aber auch nicht mehr steuerlich absetzen, er ist ja nicht belastet.
Selbstverständlich kann er die Implantate steuerlich geltend machen, da das ärztliche Leistungen sind.
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tolledeu (11-10-2017)
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RE: außergewöhnliche Belastungen - tosch - 10.10.2017 16:44

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