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außergewöhnliche Belastungen
10.10.2017, 13:29
Beitrag: #4
RE: außergewöhnliche Belastungen
(10.10.2017 10:04)tolledeu schrieb:  Würde er die Kosten einreichen, hätte er keinen Aufwand in den agwBl. aber höhere SA weil keine Rückerstattung:
Geht es nicht genau darum bei den a.g. Belastungen? Dass nur die Kosten begünstigt sind, die den Stpfl. wirklich außergewöhnlich belasten. Was hier ja gerade nicht der Fall ist, wenn er diese lieber selber bezahlt. Die a.g. sollen doch Belastungen abdecken, die den Stpfl. sonst in Not bringen. Das trifft aber nicht zu, wenn er sich dagegen absichern kann. Oder die Absicherung nicht in Anspruch nimmt.

(10.10.2017 10:04)tolledeu schrieb:  Bsp.B: Wie A nur zahlt er die 1000,- € Arzt selbst und bekommt dafür eine Beitragsrückerstattung von 2 Monatsbeiträgen, also 800,- €. Sein Aufwand beträgt 5000,- €. Steuerlich abzugsfähig sind aber nur 4.000,- SA. Er bekommt nicht einmal den vertraglichen Selbstbehalt.
Wie oben schon geschrieben: wenn jemand 1.000 Kosten hat und sich statt dieser Kosten lieber 800 von seiner KK als Beitragsrückerstattung holt, halte ich ihn nicht für außergewöhnlich belastet.
Sondern eher wohl für einen schlechten Rechner. Rolleyes

Du hast sicherlich recht mit der steuerlichen Seite, die zu ungünstigeren Ergebnissen führen kann, aber diese Wahl liegt beim Stpfl. selber. Oder seinem Berater.
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RE: außergewöhnliche Belastungen - tosch - 10.10.2017 13:29

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