außergewöhnliche Belastungen
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10.10.2017, 10:04
Beitrag: #3
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RE: außergewöhnliche Belastungen
(10.10.2017 09:30)tosch schrieb: Der Stpfl. hatte die Wahl: er hätte sich ja die Kosten erstatten lassen und auf die Beitragsrückerstattung verzichten können. Das passt für mich nicht. Natürlich hat er eine Wahl, aber jetzt versteuert er die Beitragsrückerstattung zahlt z.B. 1.000,- € Arzt und kann diese nicht ansetzen. Wo liegt da er will beides, er bekommt gar nichts, und dass halte ich für nicht richtig. Würde er die Kosten einreichen, hätte er keinen Aufwand in den agwBl. aber höhere SA weil keine Rückerstattung: Bsp. A Er zahlt 400,- €p.M. KK ergibt 4.800,- im Jahr mit einer Selbstbeteiligung von 500,- €. Er hat Arztrechnung von 1000,- und reicht diese der KK ein. Er bekommt 500,- erstattet. In seiner Steuer setzt er 4.800,- Vorsorgeaufwand und 500,- agwBl. an. Tatsächlicher Aufwand in der Steuererklärung 5.300 € , Auswirkung auf die Steuer wahrscheinlich nur die SA in Höhe von 4.800 €. Bsp.B: Wie A nur zahlt er die 1000,- € Arzt selbst und bekommt dafür eine Beitragsrückerstattung von 2 Monatsbeiträgen, also 800,- €. Sein Aufwand beträgt 5000,- €. Steuerlich abzugsfähig sind aber nur 4.000,- SA. Er bekommt nicht einmal den vertraglichen Selbstbehalt. Wo @tosch siehst Du einen Vorteil für den Steuerpflichtigen. „Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“ Baron Rothschild |
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außergewöhnliche Belastungen - tolledeu - 10.10.2017, 08:44
RE: außergewöhnliche Belastungen - tosch - 10.10.2017, 09:30
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