außergewöhnliche Belastungen
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10.10.2017, 09:30
Beitrag: #2
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RE: außergewöhnliche Belastungen
(10.10.2017 08:44)tolledeu schrieb: Ich finde die Begründung des FG nicht gelungen. Wenn ich krank bin, entstehen zwangsläufig Kosten, ob ich die nun zahle oder die KK kann doch egal sein. Jeder der wirtschaftlich denkt ist hier der gelackmeierte. So kassiert der Staat doppelt, Minderung der SA durch die Beitragsrückerstattung und keinen Ansatz der selbst getragenen Arztrechnungen.Der Stpfl. hatte die Wahl: er hätte sich ja die Kosten erstatten lassen und auf die Beitragsrückerstattung verzichten können. So will Stpfl. das doppelte: Beitragsrückerstattung und Steuervorteil durch a.g. Belastung. Dabei ist er tatsächlich gar nicht belastet: er erhält ja die Rückerstattung. Der Stpfl. hat sicherlich wirtschaftlich gedacht und sich ausgerechnet, was für ihn günstiger ist ![]() |
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außergewöhnliche Belastungen - tolledeu - 10.10.2017, 08:44
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