außergewöhnliche Belastungen
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10.10.2017, 08:44
Beitrag: #1
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außergewöhnliche Belastungen
Mit Urteil vom 19. April 2017 (Az. 11 K 11327/16) hat das Finanzgericht Berlin-Brandenburg entschieden, dass krankheitsbedingte Aufwendungen, die ein privat krankenversicherter Steuerpflichtiger selbst trägt, um sich eine Beitragsrückerstattung seines Krankenversicherers zu erhalten, weder als Sonderausgaben noch als außergewöhnliche Belastungen steuerlich berücksichtigt werden können.
Ich finde die Begründung des FG nicht gelungen. Wenn ich krank bin, entstehen zwangsläufig Kosten, ob ich die nun zahle oder die KK kann doch egal sein. Jeder der wirtschaftlich denkt ist hier der gelackmeierte. So kassiert der Staat doppelt, Minderung der SA durch die Beitragsrückerstattung und keinen Ansatz der selbst getragenen Arztrechnungen. ![]() „Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“ Baron Rothschild |
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außergewöhnliche Belastungen - tolledeu - 10.10.2017 08:44
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