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FG-Kommunikation
06.10.2017, 18:13
Beitrag: #1
FG-Kommunikation
Die Kammer teilt mit:
"Zustellungen seitens des Gerichts an den Steuerberater Ab 1. Januar 2018
... sind Steuerberater jedoch gem. § 174 Abs. 3 Satz 4 ZPO n. F. verpflichtet, einen sicheren Übertragungsweg nach § 130a Abs. 4 ZPO für Zustellungen seitens des Gerichts einzurichten....
Aus diesem Grund muss ab dem 1. Januar 2018 ein sicherer Übermittlungsweg für Zustellungen seitens des Gerichts eingerichtet werden. Für Steuerberater kommt rechtlich die De-Mail als derzeit einziger zur Verfügung stehender sicherer Übermittlungsweg in Frage. Die Eröffnung eines De-Mail-Kontos mit Ende-zu-Ende-Verschlüsselung sollte ggf. nach Rücksprache mit dem zuständigen Finanzgericht bis Ende des Jahres erfolgen."

Wie sieht das Gericht die Situation? Bisher haben wir alle Koimmunikation per Fax abgewickelt. Und das war nicht unsicher. Wozu das Ganze? Welcher Aufwand ist damit wiedermal verbunden?

schönen Tag noch

phönix
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FG-Kommunikation - phönix - 06.10.2017 18:13
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