Steuerberater

Normale Version: FG-Kommunikation
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Die Kammer teilt mit:
"Zustellungen seitens des Gerichts an den Steuerberater Ab 1. Januar 2018
... sind Steuerberater jedoch gem. § 174 Abs. 3 Satz 4 ZPO n. F. verpflichtet, einen sicheren Übertragungsweg nach § 130a Abs. 4 ZPO für Zustellungen seitens des Gerichts einzurichten....
Aus diesem Grund muss ab dem 1. Januar 2018 ein sicherer Übermittlungsweg für Zustellungen seitens des Gerichts eingerichtet werden. Für Steuerberater kommt rechtlich die De-Mail als derzeit einziger zur Verfügung stehender sicherer Übermittlungsweg in Frage. Die Eröffnung eines De-Mail-Kontos mit Ende-zu-Ende-Verschlüsselung sollte ggf. nach Rücksprache mit dem zuständigen Finanzgericht bis Ende des Jahres erfolgen."

Wie sieht das Gericht die Situation? Bisher haben wir alle Koimmunikation per Fax abgewickelt. Und das war nicht unsicher. Wozu das Ganze? Welcher Aufwand ist damit wiedermal verbunden?
Das wäre mir neu. Ich meine, dass es eine Verpflicjtung nur aus Berufsrecht geben kann und dort wurde mit dem Umsetzungsgesetz zur Anerkennungsrichtlinie der RAe http://bea.brak.de/fragen-und-antworten/...de-fragen/ eine Pflicht nur für Anwälte geschaffen. Die zitierten Normen sind nur Kann-Ersetzungsvorschriften, daraus kann mE keine Pflicht für deMail abgeleitet werden. Genausowenig aus den Landesgesetzen/LandesVO zu EGVP. Welches Land verschickt denn diesen Textbaustein?
Soweit wie ich es weiß, weigert sich das FG Berlin-Brandenburg strikt eine Email-Kommunikation anzubieten. Der Faxserver sei mehr als ausreichend. Selbst Klagen mit mehr als 1500 Seiten nimmt das Fax zuverlässig.
Die Berliner Kammer gab die Mitteilung am 22.08.2017 heraus. Im Mitgliederbereich der Website unter Kanzleiorganisation/Kommunikation. Die Niedersächsische Kammer hat die Berater ebenso informiert:
https://www.xing.com/communities/posts/d...1013900977
Die Neuregelung stammt aus dem Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten (FördElRV) vom 10.10.2013/05.07.2017.
http://www.buzer.de/gesetz/10961/a185559.htm
Ah Danke. Ist bisher an mir vorbeigegangen. Muss ich mir mal in Ruhe anschauen.
(10.10.2017 08:32)tolledeu schrieb: [ -> ]Soweit wie ich es weiß, weigert sich das FG Berlin-Brandenburg strikt eine Email-Kommunikation anzubieten. Der Faxserver sei mehr als ausreichend. Selbst Klagen mit mehr als 1500 Seiten nimmt das Fax zuverlässig.

Ja, warum dann nicht EGVP? Das ist faktisch eine signierte Email.
Nach meinem Kenntnisstand ist EGVP 2016 eingestellt worden. Habe was vom neuen beA gehört.
Nein, EGVP läuft noch.
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