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Verdoppelung Sonderausgabenpauschbetrag Witwensplitting
01.09.2017, 13:49
Beitrag: #4
RE: Verdoppelung Sonderausgabenpauschbetrag Witwensplitting
Vielen Dank für die umfangreichen Ausführungen, erscheint mir auch logisch. Und ja, ich denke auch, dass sich hier die Gesetzgebung ggf. geändert hat.
Aber das Einkommensteuerprogramm 2016 der DATEV berücksichtigt den doppelten Pauschbetrag und daher kam ich ins Zweifeln, was nun richtig ist.
Die Ausführungen, dass nur der "einfache" Pauschbetrag zur Geltung kommt, sind nachvollziehbar.
Dagegen stehen halt die Ausführungen, dass es zu einer Verdoppelung kommt + die Berücksichtigung des doppelten Pauschbetrages bei der aktuellen Software?!
(01.09.2017 12:12)Opa schrieb:  Also mein Programm, sowie das FA rechnet nur 36,-, aber natürlich Splittingtabelle.
Sparer-PB sind ja auch nur 801,- und nicht 1.602,-.
Es ist ja nur eine Person, nur daß eben die Splittingtabelle angesetzt wird.

Schon richtig, allerdings Sparerpauschbetrag ist nicht in Vergleich zu ziehen. Hierbei handelt es sich um einen persönlichen "Freibetrag", der im Jahr nach dem Tod halt entfällt.
Der Sonderausgabenpauschbetrag bezieht sich auf die Veranlagungsform und ist bei Zusammenveranlagung zu verdoppeln.
Die Zusammenveranlagung ist auch durchzuführen bei Witwern im Jahr nach dem Tode............
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RE: Verdoppelung Sonderausgabenpauschbetrag Witwensplitting - al*pe - 01.09.2017 13:49

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