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§35a EStG "in einem Haushalt"
29.06.2017, 08:57
Beitrag: #8
RE: §35a EStG "in einem Haushalt"
In diesem Zusammenhang hatte der BFH hat ein zu enges Verständnis/eine zu enge Auslegung kritisiert, weil auch Leistungen zu begünstigen sind, die in unmittelbarem räumlichen Zusammenhang zum Haushalt durchgeführt werden und dem Haushalt dienen (also für den Haushalt erbracht werden).
Insofern auch die ergänzende Arbeiten in der Werkstatt des Handwerkers.
"Der BFH bemerkt noch, auch der Normzweck - die Bekämpfung der Schwarzarbeit - spreche für die nicht zu enge Gesetzesauslegung, da andernfalls der private Haushalt und Handwerker vereinbaren könnten, dass nur die Tätigkeiten im Haushalt korrekt abgerechnet und die Werkstatt-Tätigkeiten "schwarz" bezahlt werden."

Insofern wäre bei dem Beispiel mit der Türrenovierung eine vollumfängliche Berücksichtigung der Lohnkosten gegeben während das bei den Polstermöbeln nicht der Fall ist. Der Transport der Möbel stellt nur eine Nebenleistung dar, Hauptleistung außerhalb des Haushaltes.

BFH - Urteil vom 20.3.2014 - VI R 55/12
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RE: §35a EStG "in einem Haushalt" - al*pe - 29.06.2017 08:57

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