Antwort schreiben 
 
Themabewertung:
  • 0 Bewertungen - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
§35a EStG "in einem Haushalt"
29.06.2017, 08:43
Beitrag: #6
RE: §35a EStG "in einem Haushalt"
(29.06.2017 07:59)Eisvogel schrieb:  
(29.06.2017 07:43)showbee schrieb:  Haha. Also ist man mit Aufteilung auf der sicheren Seite.
nein, ich verstehe die Urteile so, dass wenn sowohl Arbeiten im Haushalt als auch in der Werkstatt ausgeführt werden, die gesamte Leistung abziehbar ist.
Nur das Abholen und Wiederaufstellen der Möbel reicht nicht.


Jein! Hab gerade ein FG Verfahren durch, in dem es um die Maßanfertigung von Gardinen ging. Raumausstatter war vor Ort und hat alles ausgemessen. Gardinen wurden dann direkt beim Raumausstatter gefertigt und anschließend beim Stpfl in der Wohnung aufgehangen.

Also auch hier Arbeiten, die sowohl im Haus als auch auswärts ausgeführt wurden.

Das Gericht hat aber gesagt, dass der Nählohn nicht unter § 35a fällt, das Ausmessen und Aufhängen jedoch schon. Revisionszulassung wurde zwar im Hinblick auf das Urteil FG München v. 23.02.2015 - 7 K 1242/13 beantragt, jedoch nicht zugelassen.

Also hier eine Stimmer für eine Aufteilung.

Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an!
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
Antwort schreiben 


Nachrichten in diesem Thema
RE: §35a EStG "in einem Haushalt" - Kiharu - 29.06.2017 08:43
RE: §35a EStG "in einem Haushalt" - al*pe - 29.06.2017, 08:57

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste

Kontakt | Forum | Nach oben | Zum Inhalt | Archiv-Modus | RSS-Synchronisation