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§35a EStG "in einem Haushalt"
29.06.2017, 07:59
Beitrag: #5
RE: §35a EStG "in einem Haushalt"
(29.06.2017 07:43)showbee schrieb:  Haha. Also ist man mit Aufteilung auf der sicheren Seite.
nein, ich verstehe die Urteile so, dass wenn sowohl Arbeiten im Haushalt als auch in der Werkstatt ausgeführt werden, die gesamte Leistung abziehbar ist.
Nur das Abholen und Wiederaufstellen der Möbel reicht nicht.
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RE: §35a EStG "in einem Haushalt" - Eisvogel - 29.06.2017 07:59
RE: §35a EStG "in einem Haushalt" - al*pe - 29.06.2017, 08:57

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