§35a EStG "in einem Haushalt"
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28.06.2017, 19:30
Beitrag: #1
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§35a EStG "in einem Haushalt"
Nach Rz. 19 des BMF sind nur Handwerkerleistungen in einem Haushalt begünstigt. Heute hat mich mein Malermeister wegen seiner Rechnung an mich angesprochen, wie er es denn eigentlich richtig ausweisen muss!
Er streicht u.a. bei mir im Haus die Türen. Dabei werden die Zargen logischerweise direkt bei mir gestrichen, die Türen nimmt er aber mit und lackiert sie in der Kabine im Betrieb. Früher hattet das als Qualitätsmerkmal Inder Rechnung auch ausgewiesen, bis ein Kunde deshalb den 35a nicht bekommen hat! Seitdem schreibt er es einfach nicht mehr in die Rechnung rein. Da er weiß, wo ich arbeite (er war mal mein Kunde!), hat er mich gefragt, was eigentlich richtig sei! Mein Bauchgefühl sagt mir, dass das eigentlich keine Rolle spielen sollte, bin mir aber nicht so sicher! Hat von euch einer die "richtige " Lösung für mich? taxpert, der übermorgen nach Kreta fliegt!! Nehmt das Leben nicht so ernst. Man kommt sowieso nicht lebend raus!!!! "Yeah, I'm the taxman And you're working for no one but me" (The Beatles, Taxman, Revolver) |
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§35a EStG "in einem Haushalt" - taxpert - 28.06.2017 19:30
RE: §35a EStG "in einem Haushalt" - showbee - 28.06.2017, 20:04
RE: §35a EStG "in einem Haushalt" - Eisvogel - 28.06.2017, 20:51
§35a EStG "in einem Haushalt" - showbee - 29.06.2017, 07:43
RE: §35a EStG "in einem Haushalt" - Eisvogel - 29.06.2017, 07:59
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RE: §35a EStG "in einem Haushalt" - taxpert - 17.07.2017, 15:55
§35a EStG "in einem Haushalt" - showbee - 17.07.2017, 22:04
RE: §35a EStG "in einem Haushalt" - Jive - 19.07.2017, 15:03
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