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Behinderten-PB zeitanteilig
18.05.2017, 12:38
Beitrag: #2
RE: Behinderten-PB zeitanteilig
Eigentlich sind die PB Jahresbeträge; eine Aufteilung findet bspw. nicht statt, wenn man im VZ behindert wird bzw. sich der GdB verändert. Im Fall der Übertragung vom Stpfl. (hier das behinderte Kind) auf die Eltern bzw. zwischen "verschiedenen Eltern" folgt der PB allerdings dem KiFB (Abs. 5). Man könnte also sagen, dass der PB zu 12teln ist, weil der KiFB zu 12tel ist. Fundstellen hab ich dazu aber auch keine.
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RE: Behinderten-PB zeitanteilig - showbee - 18.05.2017 12:38
RE: Behinderten-PB zeitanteilig - Opa - 18.05.2017, 14:33

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