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Behinderten-PB zeitanteilig - Druckversion

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Behinderten-PB zeitanteilig - Eisvogel - 18.05.2017 09:23

Hallo,
Stpfl. haben ein behindertes Pflegekind, welches Mitte des Jahres wieder zu den leiblichen Eltern zurück geht. Das FA setzt den Behinderten-PB nur zeitanteilig mit 6/12 an. Ich lese dies aus dem Gesetz und Kommentaren nicht heraus. Überall steht nur, dass der Pauschbetrag ein Jahresbetrag ist.
Vom Ergebnis finde ich es eigentlich richtig zu zwölfteln, denn sonst würden ja die leiblichen Eltern noch mal den vollen Pauschbetrag bekommen. Ich finde aber keine Fundstelle dazu und das ESt-Programm setzt auch den vollen Betrag an. Wie seht ihr das?


RE: Behinderten-PB zeitanteilig - showbee - 18.05.2017 12:38

Eigentlich sind die PB Jahresbeträge; eine Aufteilung findet bspw. nicht statt, wenn man im VZ behindert wird bzw. sich der GdB verändert. Im Fall der Übertragung vom Stpfl. (hier das behinderte Kind) auf die Eltern bzw. zwischen "verschiedenen Eltern" folgt der PB allerdings dem KiFB (Abs. 5). Man könnte also sagen, dass der PB zu 12teln ist, weil der KiFB zu 12tel ist. Fundstellen hab ich dazu aber auch keine.


RE: Behinderten-PB zeitanteilig - taxpert - 18.05.2017 13:21

Ich gehe mal davon aus, dass laut Bescheid nicht 6/12 sondern 1/2 angesetzt wurde!

Steht der übertragene Pauschbetrag mehreren Personen zu (z.B. Eltern) so kommt es zu einer anteiligen (wegen Elternpaar fast immer hälftigen) Teilung. Im vorliegenden Fall könnte man sich noch überlegen, ob ggf. zweimal zwei Elternteile vorliegen.

Da das Kind Mitte des Jahres "gewechselt" hat, sieht es natürlich nach einer zeitanteiligen Aufteilung aus, ist es aber wahrscheinlich nicht!

taxpert


RE: Behinderten-PB zeitanteilig - showbee - 18.05.2017 14:26

Chapeau! Das ist es. Es ist nicht 6/12 (zeitanteilig), sondern 50% (elternkopfzahlanteilig).


RE: Behinderten-PB zeitanteilig - Opa - 18.05.2017 14:33

Den Fall hatte ich bisher auch noch nicht.
Man lernt nie aus.


RE: Behinderten-PB zeitanteilig - Eisvogel - 18.05.2017 14:57

Ihr seid gut, besten Dank!
Bloß ins Programm krieg ich das nicht rein...
Dabei müsste der Fall doch öfter mal vorkommen, bei Begründung des Pflegekindschaftsverhältnisses muss es ja auch so sein, egalCool