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Einkünfte aus Polen
29.04.2017, 20:19
Beitrag: #2
Einkünfte aus Polen
Also unbeschränkte Stpfl im Inland, dann ist ja erstmal egal, ob es § 18 oder § 19 ist, wenn es im Inland wenigstens eins von beiden wäre.

Für Abkommenszwecke musst du aber entscheiden, was es ist. Wichtiger noch ist die Ansässigkeit nach DBA (Art 4 Abs 1 und 2 DBA).

Ob es dann Art 7, 14 oder 15 des DBA ist, muss erstmal nach den DBA Definitionen geprüft werden, erst wenn das Abkommen nichts hergibt, erfolgt die Abgrenzung nach deutschem ESt-Verständnis (Vgl Art 3 Abs 2 DBA).

Wenn es nun tatsächlich Art 14 ist und in PL keine feste Einrichtung vorliegt, bleibt das Besteuerungsrecht in DE (Ansässigkeitsstaat). Ist allerdings PL der Ansässigkeitsstaat, dann würde PL besteuern, soweit es in DE keine feste Einrichtung gibt.

Wichtig ist also hier die Ansässigkeit zu klären. Gerade wenn er auch in PL tätig wird, dürfte er auch dort Wohnsitz und/oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.
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phönix (03-05-2017)
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