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Lohnsteuerprüfung - Fibu-Daten
15.03.2017, 14:54
Beitrag: #7
RE: Lohnsteuerprüfung - Fibu-Daten
Wie soll der LStAP den die lst-lich relevanten Sachverhalte feststellen? Sie sind ja ggf. eben grade NICHT in den lst-lichen Unterlagen enthalten!

Der LStAP ist ja eben kein Bpler! Er hat genau deshalb keinen Zugriff auf die Bil- oder GewSt-Akte und kann in der Bilanz bzw. Gewinnermittlung nach schauen, wie viele Fahrzeuge der Betrieb tatsächlich hat! Und selbst wenn, eine e-Bilanz gibt ehrlich gesagt nicht besonders viel Informationen her!

Außerdem unterschätzt Du die Fähigkeit einiger Personen, die mit der Buchhaltung zu tun haben, absichtlich, aber meistens eher unabsichtlich, durch "Fehlbuchungen" zur "Verschleierung" beizutragen! Und auf der anderen Seite die Fähigkeit einiger versierter Prüfer auch aus Debitoren- und Kreditorenkonten bestimmte Sachverhalte festzustellen!

Dem Grunde nach gebe ich Dir natürlich Recht! Es ist eine Ermessensentscheidung! Der Ermessensspielraum ist aber auf Grund der Rechtsprechung sehr weit gefasst. Und (leider!) ist auch die Betriebsprüfung heute in vielen Stellen einem gewissen "Normierungswahn" erlegen, in dem nahezu alles in Checklistenform "automatisiert" abgearbeitet wird und daher auch viele Sachen ohne Sinn und Verstand angefordert werden.

taxpert

Nehmt das Leben nicht so ernst. Man kommt sowieso nicht lebend raus!!!!

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(The Beatles, Taxman, Revolver)
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RE: Lohnsteuerprüfung - Fibu-Daten - taxpert - 15.03.2017 14:54

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