Das nervt das Finanzamt
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13.03.2017, 11:06
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13.03.2017 11:13 von Petz.)
Beitrag: #102
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RE: Das nervt das Finanzamt
Ich greife einfach nochmal ein altes Thema auf, das ich wieder auffrischen möchte:
Grundsätzlich werden die Steuererklärungen durch ein Computerprogramm geprüft, bei Auffälligkeiten hat der Bearbeiter einzuschreiten. Um ein möglichst reibungsloses Durchlaufen der Erklärungen zu garantieren, sollte man folgende Grundregeln beachten: V+V a) die Einheitswert-Aktenzeichen angeben, die im letzten Bescheid aufgeführt sind b) AfA für Küche in die Zeile für bew. WG eintragenn, nicht bei § 7i etc c) keine Zusammenfassung von Werten in einer Zeile Gewinneinkünfte a) Beteiligungseinkünfte in Zeile 8 der Anlage G eintragen, bei DATEV "als Mitunternehmer". Nicht in die Zeile "gesonderte Feststellung eintragen. Ein gesonderte Feststellung ist etwas ganz anderes als eine gesonderte und einheitliche Feststellung.... Das gleich gilt für Anlage S natürlich sinngemäß.... b) Beteiligungen bitte genau so bezeichnen, wie sie in der Anlage zum Bescheid benannt wurden. Gerade bei Stpfl. mit vielen Beteilligungen führt dieses sonst zu unliebsamen Verwechslungen oder auch Doppelerfassungen c) Hat die Ehefrau einen eigenen Betrieb hat sie natürlich dafür eine eigene Steuernummer. Den Gewinn/Verlust hieraus bitte nicht bei gesonderter Feststellung eintragen, auch dieser Gewinn/Verlust gehört in die oberste Zeile der Anlage G bzw. S Anlage KAP a) Bitte keine Angabe in Zeile 6 "ich bin kirchensteuerpflichtig....", wenn der Mandant nicht kirchensteuerpflichtig ist Anlage N a) bitte keine 0 bei Kirchensteuer, wenn der Mandant nicht kirchensteuerpflichtig ist Anlage EÜR a) bitte auf der Einnahmeseite keine Minusbeträge eintragen. Das DATEV-Programm lässt das zu, unser leider nicht. Negative Einnahmen sind an dieser Stelle steuerrechtlich nicht vorgesehen..... Gesonderte und einheitliche Feststellungen a) bitte allen Beteiligten die ursprünglich zugewiesene Beteiligungsnummer beibehalten. Auch bei Ausscheiden eines Gesellschafters rücken die anderen nicht auf oder ähnliches. Nachrückende Gesellschafter bekommen eine neue bisher noch nicht vergebene Nummer. Darauf besteht unser Programm, denn bei Änderungen alter Jahre würde es sonst zu nicht mehr überschaubaren Verwicklungen kommen..... Das sind alles nur Tipps und Anregungen, würde aber vieles erleichtern, sogar auf beiden Seiten..... ![]() |
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![]() Eisvogel (13-03-2017), Opa (14-03-2017), phönix (14-03-2017), taxpert (14-03-2017) |
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