das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater
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17.01.2017, 16:47
Beitrag: #414
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RE: das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater
..oder du schreibst ... die AO und Steuergesetze gelten sowieso nicht und die Bundesrepublik ist eine GmbH.... so einen "Reichsb(w)ürger" hatte ich gestern hier. Der wollte, dass das FA ihm auch die Vorauszahlungen mit obiger Begründung erlässt und ob wir das schreiben können, weil er es nicht richtig formulieren kann.....
Ich habe ihm einen Kaffee angeboten und ihm mitgeteilt, dass ich das anders sehe und daher er sein Schreiben selber schreiben muss. Ich habe dann noch nachgelegt, dass das FA verpflichtet ist einen Antrag nach dem Willen des Absenders auszulegen wenn er nicht fachkundig ist.... aber darauf können Sie sich ja nicht berufen, weil die AO für sie ja nicht gilt.. Er wollte dann keinen Kaffee mehr und ging. „Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“ Baron Rothschild |
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![]() Clematis (20-01-2017) |
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