anrechenbares KG
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21.11.2016, 16:36
Beitrag: #4
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RE: anrechenbares KG
Kindergeld kann rückwirkend für 4 Jahre beantragt werden.
Ältere Ansprüche sind dann verjährt. Im Rahmen der Einkommensteuererklärung wird, wie schon richtig ausgeführt, auf den Anspruch "abgestellt", nicht auf den tatsächlichen Zufluss. So muss sich auch bei getrennt lebenden Eltern und bei vollständiger Auszahlung des Kindergeldes an die Kindesmutter, der Kindesvater seinen hälftigen Anspruch anrechnen lassen. |
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Nachrichten in diesem Thema |
anrechenbares KG - Opa - 17.11.2016, 18:12
RE: anrechenbares KG - phönix - 17.11.2016, 23:42
RE: anrechenbares KG - Jive - 18.11.2016, 00:29
RE: anrechenbares KG - al*pe - 21.11.2016 16:36
RE: anrechenbares KG - Opa - 22.11.2016, 10:02
RE: anrechenbares KG - al*pe - 22.11.2016, 16:25
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