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anrechenbares KG
18.11.2016, 00:29 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18.11.2016 00:33 von Jive.)
Beitrag: #3
RE: anrechenbares KG
Schau nochmal genau in das formular.. da steht nicht gezahltes Kindergeld.. sondern nur Anspruch auf Kindergeld.

Das tatsächlich gezahlte Kindergeld brauch man in der ganzen ESt-Erklärung meines wissens nicht :-)

Von daher dürfte das leider so richtig sein wegen :

§ 31 Satz 4 EStG :
Bewirkt der Anspruch auf Kindergeld für den gesamten Veranlagungszeitraum die nach Satz 1 gebotene steuerliche Freistellung nicht vollständig und werden deshalb bei der Veranlagung zur Einkommensteuer die Freibeträge nach § 32 Absatz 6 vom Einkommen abgezogen, erhöht sich die unter Abzug dieser Freibeträge ermittelte tarifliche Einkommensteuer um den Anspruch auf Kindergeld für den gesamten Veranlagungszeitraum

"Der Bankraub ist eine Initative von Dilettanten.
Wahre Profis gründen eine Bank."

- Bertold Brecht -
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Nachrichten in diesem Thema
anrechenbares KG - Opa - 17.11.2016, 18:12
RE: anrechenbares KG - phönix - 17.11.2016, 23:42
RE: anrechenbares KG - Jive - 18.11.2016 00:29
RE: anrechenbares KG - al*pe - 21.11.2016, 16:36
RE: anrechenbares KG - Opa - 22.11.2016, 10:02
RE: anrechenbares KG - al*pe - 22.11.2016, 16:25

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