anrechenbares KG
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17.11.2016, 18:12
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 17.11.2016 18:33 von Opa.)
Beitrag: #1
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anrechenbares KG
Aufgrund einer psychischen Erkrankung des Kindes, aber auch der Mutter, wo das Kind lebt, wurde erst verspätet Kindergeld beantragt.
Beim Kindesvater wird nun das Kind zwar berücksichtigt, aber als gezahltes Kindergeld wird der volle Betrag (1.128,-) berücksichtigt, nicht das tatsächlich gezahlte Kindergeld, das eben geringer ist. Ist das korrekt? Ist wohl so, aber irgendwie ungerecht. Oder? |
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Nachrichten in diesem Thema |
anrechenbares KG - Opa - 17.11.2016 18:12
RE: anrechenbares KG - phönix - 17.11.2016, 23:42
RE: anrechenbares KG - Jive - 18.11.2016, 00:29
RE: anrechenbares KG - al*pe - 21.11.2016, 16:36
RE: anrechenbares KG - Opa - 22.11.2016, 10:02
RE: anrechenbares KG - al*pe - 22.11.2016, 16:25
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