Steuerpflicht bei Selbständigen mit Wohnsitz im Ausland
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13.10.2016, 19:16
Beitrag: #5
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Steuerpflicht bei Selbständigen mit Wohnsitz im Ausland
Also man kann beide Fälle nicht direkt gleichsetzen, also aus deutscher Sicht. Fall 1 liegt unbeschränkte Stpfl vor, also Welteinkommensprinzip. Nun kann man DBA NL prüfen, ob ggf Einkünfte vorliegen, die DE hier befreien muss; ggf Unternehmensgewinne die dort durch eine BS erzielt werden. BS erfordert idR Zugriff auf Räume, Tätigkeiten in fremden Räumen genügt nicht. Das reicht aber, wenn man ArbN ist. Im 2. Fall liegt in DE höchstens beschränkte Stpfl vor, wenn im Inland weder Wohnsitz noch gewöhnlicher Aufenthalt gegeben sind. Dann muss man prüfen, ob inländische Einkünfte iSd § 49 EStG vorliegen. Und ja, der BS-Begriff von § 49 EStG (§ 12 AO) kann vom BS Begriff eines DBA (idR Art 5) abweichen!
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![]() (14-10-2016) |
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