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Steuerpflicht bei Selbständigen mit Wohnsitz im Ausland - Druckversion

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Steuerpflicht bei Selbständigen mit Wohnsitz im Ausland - al*pe - 13.10.2016 13:59

Folgender Sachverhalt, mit welchem ich bei 2 Mandanten konfrontiert bin und das Finanzamt jeweils unterschiedliche Auffassungen hat.
Fall 1)
Mandant wird auf selbständiger Basis ganzjährig in Holland tätig und behält seinen inländischen Wohnsitz.
FA sieht die Steuerpflicht im Inland, da im Ausland keine Betriebstätte unterhalten wird, die Tätigkeit in den Räumlichkeiten des Kunden vor Ort ausgeübt wird.
Fall 2)
Mandant hat seinen Wohnsitz in Polen und ist ganzjährig im Inland auf selbständiger Basis tätig. Die Einkünfte werden im Inland versteuert. Eine Betriebsstätte wird im Inland nicht unterhalten.

Sofern die Ausführungen zu Fall 1 korrekt wären, müsste das Besteuerungsrecht im Fall 2 bei Polen liegen.

Wer kann mich hier unterstützen bezüglich der Steuerpflicht von Selbständigen, welche ihren Wohnsitz im Ausland beibehalten, ihre Tätigkeit aber im Inland ausüben. Im Inland wird lediglich ein Zweithaushalt unterhalten.[/size][/font]


RE: Steuerpflicht bei Selbständigen mit Wohnsitz im Ausland - Opa - 13.10.2016 15:03

Zitat:Im Inland wird lediglich ein Zweithaushalt unterhalten

Haushalt ist Haushalt.
Die FA Auffassung ist m.E. in beiden Fällen richtig. Ob Selbstständig o. AN ist erstmal egal.


RE: Steuerpflicht bei Selbständigen mit Wohnsitz im Ausland - al*pe - 13.10.2016 16:28

(13.10.2016 15:03)Opa schrieb:  
Zitat:Im Inland wird lediglich ein Zweithaushalt unterhalten

Haushalt ist Haushalt.
Die FA Auffassung ist m.E. in beiden Fällen richtig. Ob Selbstständig o. AN ist erstmal egal.

Im 1. Fall ist Wohnsitz in Deutschland und die Tätigkeit wird in den Niederlanden ausgeübt. Hier sagt man, das Besteuerungsrecht liegt in Deutschland. Man legt also den Wohnsitz zugrunde.
Im 2. Fall ist Wohnsitz in Polen und die Tätigkeit wird in Deutschland ausgeübt. Folgt man dem 1. Fall, wäre auch hier der Wohnsitz zugrunde zu legen und dieser liegt in Polen. Also kein Besteuerungsrecht in Deutschland. Hier wird aber das Besteuerungsrecht in Deutschland gesehen, da er hier seine Tätigkeit ausübt.
Insofern sind 2 unterschiedliche Auffassungen für den gleichen Sachverhalt gegeben. 1x ist der Wohnsitz ausschlaggebend und 1x der Tätigkeitsstaat. Sofern beides richtig ist, wüsste ich jetzt nicht wie man dann künftig beurteilen soll. Das für einen günstigere nehmen?
Es handelt sich im Grunde genommen um ein und denselben Sachverhalt, welcher unterschiedlich beurteilt wird. Wenn das Finanzamt in beiden Fällen Recht hat, "würfeln" die das? Hier muss es doch eine einheitliche Auffassung geben?


RE: Steuerpflicht bei Selbständigen mit Wohnsitz im Ausland - Opa - 13.10.2016 17:18

Ich denke der 2. Fall hat einen "Zweitwohnsitz" in D?


Steuerpflicht bei Selbständigen mit Wohnsitz im Ausland - showbee - 13.10.2016 19:16

Also man kann beide Fälle nicht direkt gleichsetzen, also aus deutscher Sicht. Fall 1 liegt unbeschränkte Stpfl vor, also Welteinkommensprinzip. Nun kann man DBA NL prüfen, ob ggf Einkünfte vorliegen, die DE hier befreien muss; ggf Unternehmensgewinne die dort durch eine BS erzielt werden. BS erfordert idR Zugriff auf Räume, Tätigkeiten in fremden Räumen genügt nicht. Das reicht aber, wenn man ArbN ist. Im 2. Fall liegt in DE höchstens beschränkte Stpfl vor, wenn im Inland weder Wohnsitz noch gewöhnlicher Aufenthalt gegeben sind. Dann muss man prüfen, ob inländische Einkünfte iSd § 49 EStG vorliegen. Und ja, der BS-Begriff von § 49 EStG (§ 12 AO) kann vom BS Begriff eines DBA (idR Art 5) abweichen!


RE: Steuerpflicht bei Selbständigen mit Wohnsitz im Ausland - al*pe - 14.10.2016 09:10

(13.10.2016 17:18)Opa schrieb:  Ich denke der 2. Fall hat einen "Zweitwohnsitz" in D?
Entschuldigung, ist missverständlich ausformuliert worden.
Die erwähnten Selbständigen haben in beiden Ländern einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt (dauerhaft und definitiv mehr als 6 Monate im Tätigkeitsstaat).
Nachgewiesener Lebensmittelpunkt ist jeweils nicht im Tätigkeitsstaat.
Fall 1 ist der Lebensmittelpunkt in Deutschland - Fall 2 ist der Lebensmittelpunkt in Polen. In beiden Fällen keine Betriebsstätte im Tätigkeitsstaat. Gemäß beider DBA im Fall 1 Steuerpflicht in Deutschland und im Fall 2 in Polen. Gemäß Finanzamt aber beide Fälle Steuerpflicht in Deutschland.


RE: Steuerpflicht bei Selbständigen mit Wohnsitz im Ausland - showbee - 14.10.2016 10:53

Lass mich raten: Es stehen Baubetriebsstätten von Ein-Mann-Bau-Subunternehmern in Rede?


RE: Steuerpflicht bei Selbständigen mit Wohnsitz im Ausland - al*pe - 14.10.2016 13:55

(14.10.2016 10:53)showbee schrieb:  Lass mich raten: Es stehen Baubetriebsstätten von Ein-Mann-Bau-Subunternehmern in Rede?
Nein, :-), es handelt sich in beiden Fällen um selbständige, freiberufliche tätige Unternehmensberater!


RE: Steuerpflicht bei Selbständigen mit Wohnsitz im Ausland - al*pe - 14.10.2016 15:12

(14.10.2016 10:53)showbee schrieb:  Lass mich raten: Es stehen Baubetriebsstätten von Ein-Mann-Bau-Subunternehmern in Rede?
Kurze Nachfrage hier: Wie würde es sich dann hier verhalten?
Steuerpflicht in Polen oder Deutschland?
Vielen Dank vorab für die Unterstützung!


Steuerpflicht bei Selbständigen mit Wohnsitz im Ausland - showbee - 14.10.2016 17:04

Gut, klare Fälle erleichtern die Rechtsfindung:

Freiberufler müssen im Inland nur eine feste Einrichtung haben (Art 14 Abs 1 DBA Polen), das ist weniger als eine BS. Die FE muss nur zur Verfügung stehen. Die Anforderungen zur Verfügungsgewalt sind deutliche geringer als die für eine BS. Im Vogel/Lehner findet sich bspw "... dass der Zugang zu Räumen jederzeit möglich sein muss, nicht aber dass der Auftragnehmer den Auftraggeber von jeglicher Mitbenutzung ausschließen kann. Dementsprechend ist es ausreichend, wenn einem Unternehmensberater Räume zur Verfügung stehen, die nicht abgeschlossen werden, zu denen er aber freien Zugang hat, um die dort befindlichen Büroeinrichtungen und Aufbewahrungsmöglichkeiten zu nutzen ..." (ebd Art 14 Rn 27).