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Steuerpflicht bei Selbständigen mit Wohnsitz im Ausland
13.10.2016, 16:28
Beitrag: #3
RE: Steuerpflicht bei Selbständigen mit Wohnsitz im Ausland
(13.10.2016 15:03)Opa schrieb:  
Zitat:Im Inland wird lediglich ein Zweithaushalt unterhalten

Haushalt ist Haushalt.
Die FA Auffassung ist m.E. in beiden Fällen richtig. Ob Selbstständig o. AN ist erstmal egal.

Im 1. Fall ist Wohnsitz in Deutschland und die Tätigkeit wird in den Niederlanden ausgeübt. Hier sagt man, das Besteuerungsrecht liegt in Deutschland. Man legt also den Wohnsitz zugrunde.
Im 2. Fall ist Wohnsitz in Polen und die Tätigkeit wird in Deutschland ausgeübt. Folgt man dem 1. Fall, wäre auch hier der Wohnsitz zugrunde zu legen und dieser liegt in Polen. Also kein Besteuerungsrecht in Deutschland. Hier wird aber das Besteuerungsrecht in Deutschland gesehen, da er hier seine Tätigkeit ausübt.
Insofern sind 2 unterschiedliche Auffassungen für den gleichen Sachverhalt gegeben. 1x ist der Wohnsitz ausschlaggebend und 1x der Tätigkeitsstaat. Sofern beides richtig ist, wüsste ich jetzt nicht wie man dann künftig beurteilen soll. Das für einen günstigere nehmen?
Es handelt sich im Grunde genommen um ein und denselben Sachverhalt, welcher unterschiedlich beurteilt wird. Wenn das Finanzamt in beiden Fällen Recht hat, "würfeln" die das? Hier muss es doch eine einheitliche Auffassung geben?
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RE: Steuerpflicht bei Selbständigen mit Wohnsitz im Ausland - al*pe - 13.10.2016 16:28

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