Zufluss bei Doppelzahlung
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29.09.2016, 16:13
Beitrag: #2
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RE: Zufluss bei Doppelzahlung
Bekommt er denn das Geld erstattet, oder wohnt er jetzt die nächsten zwei Jahre Mietfrei? Im letzteren Fall würde ich eine Mieteinnahme im Jahr der Vereinnahmung sehen. Bei einer Rückzahlung würde ich mich deiner Sichtweise anschließen. Zahlung ohne Rechtsgrund.
„Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“ Baron Rothschild |
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Nachrichten in diesem Thema |
Zufluss bei Doppelzahlung - phönix - 29.09.2016, 15:59
RE: Zufluss bei Doppelzahlung - tolledeu - 29.09.2016 16:13
RE: Zufluss bei Doppelzahlung - phönix - 29.09.2016, 16:20
Zufluss bei Doppelzahlung - showbee - 29.09.2016, 16:30
RE: Zufluss bei Doppelzahlung - Jive - 29.09.2016, 20:09
Zufluss bei Doppelzahlung - showbee - 30.09.2016, 07:31
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