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Fünftelregelung
16.08.2016, 07:11
Beitrag: #3
RE: Fünftelregelung
Bei der Prüfung zur Zusammenballung vergleiche ich doch, ob die Abfindung und die neuen Einnahmen höher sind, als die weggefallenen Einnahmen. Und zumindest nach meinen Unterlagen zählen für diese Prüfung auch steuerfreie Einnahmen.

Der AN hat in 2014 Bruttolohn i.H.v. 45.000 Euro erzielt, der 2015 auf Grund der Entlassung wegfällt. Er erhält (ausgezahlt in 2015) eine Abfindung i.H.v. 30.000 Euro und ALG 1 i.H.v. 14.000 Euro. Wir bleiben dann unter den weggefallenen Einnahmen und die Abfindung wird mit dem Normaltarif versteuert.

In 2016 gewinnt der AN der Prozess gegen das Arbeitsamt und er erhält 6.000 Euro für 2015 nachgezahlt. Hätte er bereits in 2015 ALG i.H.v. 20.000 Euro bezogen, dann hätte er Einnahmen in Höhe von 50.000 Euro gehabt und es läge eine Zusammenballung vor.

Oder hänge ich irgendwo komplett?

»Ich schwöre, dass ich mein Amt nach bestem Wissen und Können führen, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, die Landesverfassung und das Recht achten und verteidigen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.«
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Fünftelregelung - Meandor - 15.08.2016, 15:35
Fünftelregelung - showbee - 15.08.2016, 17:28
RE: Fünftelregelung - Meandor - 16.08.2016 07:11
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